1 |
** Mit inklusiver Schule zu mehr sozialer Gerechtigkeit ** |
2 |
========================================================== |
3 |
|
4 |
Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. setzt sich für die |
5 |
Umsetzung der inklusiven Schule ein. Unter Inklusion wird |
6 |
dabei das Ausgehen von der Besonderheit und den |
7 |
individuellen Bedürfnissen eines jeden Kindes und |
8 |
Jugendlichen verstanden. Unabhängig von ihren Fähigkeiten |
9 |
und Beeinträchtigungen sowie von ihrer ethnischen, |
10 |
kulturellen oder sozialen Herkunft haben alle das Recht |
11 |
miteinander und voneinander, Peer-to-Peer, in einer Schule |
12 |
zu lernen. Das deutsche Bildungssystem, das belegen die |
13 |
OECD-Studien (QUELLEN, EDUCATION AT GLANCE), verschärft |
14 |
soziale Selektion, statt sie abzubauen. Es ist nicht |
15 |
akzeptabel, dass in einem demokratischen Land die |
16 |
öffentliche Schule, die dazu da ist, Chancengleichheit für |
17 |
alle Kinder zu realisieren, diese ihnen in der Tat |
18 |
verwehrt. Ein Leitbild für eine inklusive Schule muss sich |
19 |
auf das ganze Schulsystem beziehen, sowohl auf Grund-, |
20 |
allgemeine und berufsbildende Schule als auch auf Schulen |
21 |
für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Eine |
22 |
„inklusive Schule“ soll individuelle Förderung leisten, sie |
23 |
soll sich an Kinder und Jugendliche anpassen und sie nach |
24 |
ihren eigenen Fähigkeiten fördern statt umgekehrt. |
25 |
Dabei sind verschiedene Bereiche von Bedeutung: |
26 |
Die Verkürzung der verbrachten Schulzeit bis zum Abschluss |
27 |
mit dem Abitur durch G8 muss nach Ansicht der |
28 |
Jugendverbände kritisch auch qualitativ evaluiert werden. |
29 |
Eine Rolle spielt dabei u.a. ob die gesteckten Ziele auch |
30 |
erreicht wurden oder der Entwicklung der jungen Menschen zu |
31 |
verantwortungsbewussten und ganzheitlich gebildeten |
32 |
Menschen eher durch z.B. erhöhten Leistungsdruck, etc. |
33 |
entgegen stehen. Auch Aspekte wie das eigenverantwortliche |
34 |
Lernen sollten dabei in den Blick genommen werden. |
35 |
Auch neue bzw. andere Lernorte und -formen als bisher |
36 |
ohnehin schon im Schulalltag vieler Schulen vorhanden, |
37 |
tragen zu einem ganzheitlichen Ansatz, zu mehr Inklusion |
38 |
einzelner bei. Gute Beispiele sind weiterzuentwickeln und |
39 |
bereitzustellen. So können auch in Kooperationen mit |
40 |
außerschulischen Bildungsträgern neue Unterrichtsmethoden |
41 |
ausprobiert werden und u.a. soziale Kompetenzen, wie |
42 |
Kommunikationsfähigkeit oder Teamfähigkeit sowie die |
43 |
demokratische Partizipation gefördert werden. |
44 |
Ausbildung der Akteur-inn-e-n: Die Weiterentwicklung der |
45 |
Schule, der Ansatz des Lebenslangen Lernen macht auch eine |
46 |
Weiterentwicklung der Ausbildung der Lehrenden |
47 |
erforderlich. Fähigkeiten auf vielfältige Bedürfnisse und |
48 |
Eigenschaften von Kindern und Jugendlichen einzugehen |
49 |
sollten sowohl z.B. in der Aus- & Weiterbildung der |
50 |
Lehrer-innen Berücksichtigung finden. |
51 |
ganzheitlicher Bildungsansatz in Zusammenarbeit mit Trägern |
52 |
der Jugendarbeit: Social Skills, die in Jugendverbänden |
53 |
erworben werden, sind für das spätere Leben von hoher |
54 |
Bedeutung, sei es im Berufsleben oder darüber hinaus. |
55 |
Schule lehrt in vielen Fällen hauptsächlich formale |
56 |
Bildungsinhalte. Für eine umfassende Bildung und |
57 |
Persönlichkeitsentwicklung erscheint die Ergänzung mit den |
58 |
nonformalen und informellen Inhalten der Jugendbildung |
59 |
sinnvoll. |
60 |
|
61 |
Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. setzt sich bei der |
62 |
niedersächsischen Landesregierung für ein Leitbild eines |
63 |
inklusiven Bildungssystems ein. Dafür müssen auch von |
64 |
Seiten der politisch Verantwortlichen die notwendigen |
65 |
Schritte gegangen und Ressourcen (u.a. pädagogische |
66 |
Fachkräfte) bereitgestellt werden. |
67 |
|
68 |
**Begründung** |
69 |
Deutschland wird kontinuierlich zu Recht von der OECD |
70 |
gerügt, das Bildungssystem zu haben, das Schülerinnen und |
71 |
Schüler am meisten selektiert. In keinem Land der OECD |
72 |
hängen die Bildungs- und Berufschancen mehr von der |
73 |
sozialen Herkunft ab als in Deutschland. Es ist |
74 |
inakzeptabel, dass die Zukunft von Kindern in so starkem |
75 |
Maße davon abhängt, wo sie geboren werden. Das verwehrt |
76 |
Kindern Entfaltungsmöglichkeiten und ihr Menschenrecht auf |
77 |
Bildung und freie Entwicklung. Das Land Niedersachsen ist |
78 |
dazu verpflichtet, die UN-Konvention für die Realisierung |
79 |
eines inklusiven Bildungssystems umzusetzen, welche die |
80 |
Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet hat und die seit |
81 |
2009 in Deutschland geltendes Recht ist. Im Gegensatz zu |
82 |
den Stellungnahmen der KMK, wonach sich Deutschland durch |
83 |
die Unterzeichnung der Konvention „lediglich“ dazu |
84 |
verpflichten würde, behinderte Kinder in Bildungssystem und |
85 |
Gesellschaft zu integrieren, bezieht sich die UN-Konvention |
86 |
auf das ganze Bildungssystem und auf die Beseitigung von |
87 |
sozialer Selektion nach jeglichen Herkunftskriterien, seien |
88 |
sie kultureller, ethnischer oder sozialer Natur. |
89 |
|
90 |
Das gegliederte Schulsystem in Deutschland verträgt sich |
91 |
mit der Verpflichtung zur Realisierung eines inklusiven |
92 |
Bildungssystems nicht und muss so reformiert werden, dass |
93 |
jedes Kind und jeder Jugendliche sein Menschenrecht auf |
94 |
eine inklusive Bildung wahrnehmen kann. Es gilt die |
95 |
Gesamtschulen zu stärken und inklusive Schulformen |
96 |
flächendeckend zu implementieren. Wie die Erklärung von |
97 |
Salamanca von 1994 bei der UN-Weltkonferenz sagt: |
98 |
„Menschliche Unterschiede sind normal, das Lernen muss |
99 |
daher an das Kind angepasst werden und nicht umgekehrt soll |
100 |
sich das Kind nach vorbestimmten Annahmen über das Tempo |
101 |
und die Art des Lernprozesses richten“. |
102 |
Barrieren, die das deutsche gegliederte Bildungssystem |
103 |
schafft, müssen gelockert und die Schulformen enger |
104 |
miteinander verzahnt werden. Von einer zur anderen |
105 |
Schulform zu wechseln, soll einfacher werden. Dafür sollen |
106 |
Bund und Land Niedersachsen die dafür notwendigen |
107 |
Ressourcen bereitstellen. Ressourcen, die an dieser Stelle |
108 |
investiert werden, reduzieren den Einsatz an anderen |
109 |
Stellen, wo man nachträglich Schäden beseitigen will, die |
110 |
das System selbst verursacht hat. |
111 |
Weitere konkrete Schritte auf dem Weg zur Realisierung |
112 |
eines inklusiven Schulsystems sind beispielsweise: neue |
113 |
Indikatoren und Schulentwicklungskonzepte einführen (z.B. |
114 |
den Index für Inklusion nach Boban/Hinz), ausreichende |
115 |
Mittel dem Bildungssystem bereitstellen, um dieses Ziel zu |
116 |
erreichen, (z.B. mehr Lehrer-innen und |
117 |
Sozialpädagog-innenstellen), neue Unterrichtsmethoden |
118 |
ausprobieren und Kooperationen mit außerschulischen |
119 |
Bildungsträgern fördern. Dadurch werden soziale |
120 |
Kompetenzen, Kommunikationsfähigkeit und Partizipation |
121 |
gefördert, mehr die Fähigkeit zur Kooperation als der Hang |
122 |
zum Wettbewerb gestärkt. |
123 |
|
124 |
*Zeit bis zum Schulabschluss* |
125 |
- flexibler gestalten, NICHT: jede Schule entscheidet |
126 |
selbst über G8 oder G9, sondern individueller für |
127 |
Jugendlichen |
128 |
|
129 |
*Lernorte und -formen* |
130 |
ganzheitlicher Ansatz, neue Unterrichtsmethoden |
131 |
ausprobieren und Kooperationen mit außerschulischen |
132 |
Bildungsträgern fördern. Dadurch werden soziale |
133 |
Kompetenzen, Kommunikationsfähigkeit und Partizipation |
134 |
gefördert, die Fähigkeit zur Kooperation gestärkt. |
135 |
|
136 |
*Ausbildung der Akteur-inn-e-n* |
137 |
Lehreraus- & weiterbildung, Hochschulausbildung |
138 |
|
139 |
*ganzheitlicher Bildungsansatz in Zusammenarbeit mit |
140 |
Trägern der Jugendarbeit* |
141 |
non-formale und infomelle Bildung und freie Entwicklung. |
142 |
Das Land Niedersachsen ist dazu verpflichtet, die |
143 |
UN-Konvention für die Realisierung eines inklusiven |
144 |
Bildungssystems umzusetzen, welche die Bundesrepublik |
145 |
Deutschland unterzeichnet hat und die seit 2009 in |
146 |
Deutschland geltendes Recht ist. Im Gegensatz zu den |
147 |
Stellungnahmen der KMK, wonach sich Deutschland durch die |
148 |
Unterzeichnung der Konvention „lediglich“ dazu verpflichten |
149 |
würde, behinderte Kinder in Bildungssystem und Gesellschaft |
150 |
zu integrieren, bezieht sich die UN-Konvention auf das |
151 |
ganze Bildungssystem und auf die Beseitigung von sozialer |
152 |
Selektion nach jeglichen Herkunftskriterien, seien sie |
153 |
kultureller, ethnischer oder sozialer Natur. |
154 |
Das gegliederte Schulsystem in Deutschland verträgt sich |
155 |
mit der Verpflichtung zur Realisierung eines inklusiven |
156 |
Bildungssystems nicht und muss so reformiert werden, dass |
157 |
jedes Kind und jeder Jugendliche sein Menschenrecht auf |
158 |
eine umfassende Bildung |
159 |
|
160 |
|
161 |
|
162 |
|