Beschluss: 3. Beteiligung

Originalversion

1 Die Belange von Kindern und Jugendlichen kann keiner besser
2 vertreten als sie selber. Daher sind junge Menschen und
3 deren jugendpolitische Interessensvertretungen bei allen sie
4 betreffenden politischen Entscheidungen angemessen und
5 altersgemäß zu beteiligen. Die politischen
6 Entscheidungsträger-innen sind aufgefordert, eine
7 entsprechende Beteiligung grundsätzlich bei allen
8 Entscheidungsprozessen durchzuführen. Konkret bedeutet dies:
9 • Formen der direkten Beteiligung von Kindern und
10 Jugendlichen an der Landespolitik müssen (weiter-)entwickelt
11 und gefördert werden; dabei sollten auch die Chancen der
12 ePartizipation genutzt werden.
13 • Träger, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen
14 gegenüber der Landespolitik vertreten, müssen vermehrt
15 angehört und deren Mitsprachemöglichkeiten und
16 -entscheidungsmöglichkeiten müssen ausgebaut statt reduziert
17 werden.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Die Belange von Kindern und Jugendlichen kann keiner besser
2 vertreten als sie selber. Daher sind junge Menschen und
3 deren jugendpolitische Interessensvertretungen bei allen sie
4 betreffenden politischen Entscheidungen angemessen und
5 altersgemäß zu beteiligen. Die politischen
6 Entscheidungsträger-innen sind aufgefordert, eine
7 entsprechende Beteiligung grundsätzlich bei allen
8 Entscheidungsprozessen durchzuführen. Konkret bedeutet dies:
9 • Formen der direkten Beteiligung von Kindern und
10 Jugendlichen an der Landespolitik müssen (weiter-)entwickelt
11 und gefördert werden; dabei sollten auch die Chancen der
12 ePartizipation genutzt werden.
13 • Träger, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen
14 gegenüber der Landespolitik vertreten, müssen vermehrt
15 angehört und deren Mitsprachemöglichkeiten und
16 -entscheidungsmöglichkeiten müssen ausgebaut statt reduziert
17 werden.

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.