Beschluss: 3. Beteiligung
Originalversion
1 | Die Belange von Kindern und Jugendlichen kann keiner besser |
2 | vertreten als sie selber. Daher sind junge Menschen und |
3 | deren jugendpolitische Interessensvertretungen bei allen sie |
4 | betreffenden politischen Entscheidungen angemessen und |
5 | altersgemäß zu beteiligen. Die politischen |
6 | Entscheidungsträger-innen sind aufgefordert, eine |
7 | entsprechende Beteiligung grundsätzlich bei allen |
8 | Entscheidungsprozessen durchzuführen. Konkret bedeutet dies: |
9 | • Formen der direkten Beteiligung von Kindern und |
10 | Jugendlichen an der Landespolitik müssen (weiter-)entwickelt |
11 | und gefördert werden; dabei sollten auch die Chancen der |
12 | ePartizipation genutzt werden. |
13 | • Träger, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen |
14 | gegenüber der Landespolitik vertreten, müssen vermehrt |
15 | angehört und deren Mitsprachemöglichkeiten und |
16 | -entscheidungsmöglichkeiten müssen ausgebaut statt reduziert |
17 | werden. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Die Belange von Kindern und Jugendlichen kann keiner besser |
2 | vertreten als sie selber. Daher sind junge Menschen und |
3 | deren jugendpolitische Interessensvertretungen bei allen sie |
4 | betreffenden politischen Entscheidungen angemessen und |
5 | altersgemäß zu beteiligen. Die politischen |
6 | Entscheidungsträger-innen sind aufgefordert, eine |
7 | entsprechende Beteiligung grundsätzlich bei allen |
8 | Entscheidungsprozessen durchzuführen. Konkret bedeutet dies: |
9 | • Formen der direkten Beteiligung von Kindern und |
10 | Jugendlichen an der Landespolitik müssen (weiter-)entwickelt |
11 | und gefördert werden; dabei sollten auch die Chancen der |
12 | ePartizipation genutzt werden. |
13 | • Träger, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen |
14 | gegenüber der Landespolitik vertreten, müssen vermehrt |
15 | angehört und deren Mitsprachemöglichkeiten und |
16 | -entscheidungsmöglichkeiten müssen ausgebaut statt reduziert |
17 | werden. |
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