Beschluss: 2. Bildung

Originalversion

1 Sowohl für die Zukunftschancen des einzelnen jungen Menschen
2 als auch für die Gesellschaft ist eine gute und umfassende
3 Bildung heute wichtiger denn je. Bildung ist sowohl
4 Kompetenz- als auch Wissensvermittlung und findet bei
5 verschiedenen Gelegenheiten statt: in der Familie, unter
6 Gleichaltrigen, im Kindergarten, in der Jugendarbeit, in der
7 Schule, in den Medien und in der weiterführenden Ausbildung.
8 Bildung muss heute als niemals endender Prozess verstanden
9 werden – die Basis auch für ein lebenslanges Lernen muss in
10 der Kindheit und Jugend gelegt werden. Hier entstehende
11 Bildungsunterschiede lassen sich später kaum kompensieren.
12 Dazu bedarf es einer neuen Verbindung der formellen und
13 informellen Bildungsträger, der eine gleichberechtige und
14 gleichwertige Zusammenarbeit zugrunde liegt.
15 Konkret fordern wir von der Niedersächsischen Landespolitik:
16 • Es sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um allen
17 Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft und
18 ihren finanziellen Möglichkeiten eine angemessene und
19 umfassende Bildung zu ermöglichen, als Basis für
20 lebenslanges Lernen und Teilhabe an der Gesellschaft. Inner-
21 und außerschulische Bildungsangebote für junge Menschen
22 sollten grundsätzlich kostenfrei sein. Als erster Schritt
23 ist die Wiedereinführung der Lehrmittelfreiheit notwendig.
24 [neXT2020-Erklärung]
25 • Außerschulische Bildung muss als gleichberechtigter
26 Partner in der Bildungslandschaft gesehen und daher
27 aufgewertet und stärker gefördert werden. Insbesondere in
28 der unmittelbaren Kooperation zwischen Schule und
29 außerschulischen Bildungsträgern (wie z.B. Jugendverbänden)
30 müssen für alle Partner die gleichen Rahmenbedingungen
31 gelten und gleiche materielle, finanzielle und personelle
32 Ressourcen zur Verfügung stehen. 
Auf der Landesebene müssen
33 die Verbände in die Lage versetzt werden,
34 jugendarbeiterische Angebote an Schulen zu vernetzen, zu
35 koordinieren und zu unterstützen. Dafür sollte das JFG um
36 einen Abschnitt „Förderung von jugendarbeiterischen
37 Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Schule” ergänzt werden;
38 dafür muss das Kultusministerium die notwenigen finanziellen
39 Mittel zusätzlich zur Verfügung stellen. [neXT2020-Visionen]
40 • Der Erwerb von Medienkompetenz von Kindern und
41 Jugendlichen muss in der schulischen und außerschulischen
42 Bildung fester Bestandteil sein. Dabei geht es weniger um
43 das Vermitteln von technischen Fertigkeiten. Kinder und
44 Jugendliche müssen lernen können, Informationen zu
45 erschließen und zu bewerten. Sie müssen Potenziale
46 vielfältiger Medientypen erkennen und sie gestalten können.
47 Die Bildungsträger müssen für dieses Aufgabenfeld
48 qualifiziert werden und die notwendigen Ressourcen erhalten.
49 [VV-Beschluss 2010]
50 • Das Erststudium muss studienbeitragsfrei sein,
51 ehrenamtliches Engagement muss bei Gebühren für sogenannte
52 Langzeitstudierende gewürdigt werden.
53 • Ein auswahlfähiges, qualitativ hochwertiges Angebot an
54 Ausbildungsplätzen muss gewährleistet werden. Schon während
55 der beruflichen Erstausbildung muss den jungen Erwachsenen
56 ein eigenständiges Leben möglich sein, was eine angemessene
57 Entlohnung voraussetzt.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Sowohl für die Zukunftschancen des einzelnen jungen Menschen
2 als auch für die Gesellschaft ist eine gute und umfassende
3 Bildung heute wichtiger denn je. Bildung ist sowohl
4 Kompetenz- als auch Wissensvermittlung und findet bei
5 verschiedenen Gelegenheiten statt: in der Familie, unter
6 Gleichaltrigen, im Kindergarten, in der Jugendarbeit, in der
7 Schule, in den Medien und in der weiterführenden Ausbildung.
8 Bildung muss heute als niemals endender Prozess verstanden
9 werden – die Basis auch für ein lebenslanges Lernen muss in
10 der Kindheit und Jugend gelegt werden. Hier entstehende
11 Bildungsunterschiede lassen sich später kaum kompensieren.
12 Dazu bedarf es einer neuen Verbindung der formellen und
13 informellen Bildungsträger, der eine gleichberechtige und
14 gleichwertige Zusammenarbeit zugrunde liegt.
15 Konkret fordern wir von der Niedersächsischen Landespolitik:
16 • Es sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um allen
17 Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft und
18 ihren finanziellen Möglichkeiten eine angemessene und
19 umfassende Bildung zu ermöglichen, als Basis für
20 lebenslanges Lernen und Teilhabe an der Gesellschaft. Inner-
21 und außerschulische Bildungsangebote für junge Menschen
22 sollten grundsätzlich kostenfrei sein. Als erster Schritt
23 ist die Wiedereinführung der Lehrmittelfreiheit notwendig.
24 [neXT2020-Erklärung]
25 • Außerschulische Bildung muss als gleichberechtigter
26 Partner in der Bildungslandschaft gesehen und daher
27 aufgewertet und stärker gefördert werden. Insbesondere in
28 der unmittelbaren Kooperation zwischen Schule und
29 außerschulischen Bildungsträgern (wie z.B. Jugendverbänden)
30 müssen für alle Partner die gleichen Rahmenbedingungen
31 gelten und gleiche materielle, finanzielle und personelle
32 Ressourcen zur Verfügung stehen. 
Auf der Landesebene müssen
33 die Verbände in die Lage versetzt werden,
34 jugendarbeiterische Angebote an Schulen zu vernetzen, zu
35 koordinieren und zu unterstützen. Dafür sollte das JFG um
36 einen Abschnitt „Förderung von jugendarbeiterischen
37 Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Schule” ergänzt werden;
38 dafür muss das Kultusministerium die notwenigen finanziellen
39 Mittel zusätzlich zur Verfügung stellen. [neXT2020-Visionen]
40 • Der Erwerb von Medienkompetenz von Kindern und
41 Jugendlichen muss in der schulischen und außerschulischen
42 Bildung fester Bestandteil sein. Dabei geht es weniger um
43 das Vermitteln von technischen Fertigkeiten. Kinder und
44 Jugendliche müssen lernen können, Informationen zu
45 erschließen und zu bewerten. Sie müssen Potenziale
46 vielfältiger Medientypen erkennen und sie gestalten können.
47 Die Bildungsträger müssen für dieses Aufgabenfeld
48 qualifiziert werden und die notwendigen Ressourcen erhalten.
49 [VV-Beschluss 2010]
50 • Das Erststudium muss studienbeitragsfrei sein,
51 ehrenamtliches Engagement muss bei Gebühren für sogenannte
52 Langzeitstudierende gewürdigt werden.
53 • Ein auswahlfähiges, qualitativ hochwertiges Angebot an
54 Ausbildungsplätzen muss gewährleistet werden. Schon während
55 der beruflichen Erstausbildung muss den jungen Erwachsenen
56 ein eigenständiges Leben möglich sein, was eine angemessene
57 Entlohnung voraussetzt.

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