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Erweiterung um das Thema Bildungspaket


Dieser Vorschlag integriert das Thema Bildungspaket und Teilhabe.


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  • 1 Sowohl für die Zukunftschancen des einzelnen jungen
    2 Menschen als auch für die Gesellschaft ist eine gute und
    3 umfassende Bildung heute wichtiger denn je. Bildung ist
    4 sowohl Kompetenz- als auch Wissensvermittlung und findet
    5 bei verschiedenen Gelegenheiten statt: in der Familie,
    6 unter Gleichaltrigen, im Kindergarten, in der Jugendarbeit,
    7 in der Schule, in den Medien und in der weiterführenden
    8 Ausbildung. Bildung muss heute als niemals endender Prozess
    9 verstanden werden – die Basis auch für ein lebenslanges
    10 Lernen muss in der Kindheit und Jugend gelegt werden. Hier
    11 entstehende Bildungsunterschiede lassen sich später kaum
    12 kompensieren. Dazu bedarf es einer neuen Verbindung der
    13 formellen und informellen Bildungsträger, der eine
    14 gleichberechtige und gleichwertige Zusammenarbeit zugrunde
    15 liegt.
    16 Konkret fordern wir von der Niedersächsischen Landespolitik:
    17 • Es sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um allen
    18 Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft und
    19 ihren finanziellen Möglichkeiten eine angemessene und
    20 umfassende Bildung zu ermöglichen, als Basis für
    21 lebenslanges Lernen und Teilhabe an der Gesellschaft.
    22 Inner- und außerschulische Bildungsangebote für junge
    23 Menschen sollten grundsätzlich kostenfrei sein. Als erster
    24 Schritt ist die Wiedereinführung der Lehrmittelfreiheit
    25 notwendig. [neXT2020-Erklärung]
    26 - Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass
    27 Bildungspaket der Bundesregierung wesentlich aufzustocken.
    28 Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln ist eine Teilhabe
    29 am kulturellen Leben nicht möglich. Sportvereine,
    30 Musikschulen und andere kulturelle Einrichtungen erfordern
    31 neben Beiträgen, die oft über den monatlich gewährten 10,-
    32 Euro liegen, zusätzliche Investitionen, wie Ausrüstung und
    33 gemeinsame Ausflüge. Ein Mittagessen kann nur bezuschusst
    34 werden, wenn an der Schule eine Mensa vorhanden ist.
    35 Nachhilfe muss auch gewährt werden, wenn ein Wechsel auf
    36 eine weiterführende Schulart oder ein guter Schulabschluss
    37 angestrebt wird.
    38 • Außerschulische Bildung muss als gleichberechtigter
    39 Partner in der Bildungslandschaft gesehen und daher
    40 aufgewertet und stärker gefördert werden. Insbesondere in
    41 der unmittelbaren Kooperation zwischen Schule und
    42 außerschulischen Bildungsträgern (wie z.B. Jugendverbänden)
    43 müssen für alle Partner die gleichen Rahmenbedingungen
    44 gelten und gleiche materielle, finanzielle und personelle
    45 Ressourcen zur Verfügung stehen. 
Auf der Landesebene
    46 müssen die Verbände in die Lage versetzt werden,
    47 jugendarbeiterische Angebote an Schulen zu vernetzen, zu
    48 koordinieren und zu unterstützen. Dafür sollte das JFG um
    49 einen Abschnitt „Förderung von jugendarbeiterischen
    50 Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Schule” ergänzt werden;
    51 dafür muss das Kultusministerium die notwenigen
    52 finanziellen Mittel zusätzlich zur Verfügung stellen.
    53 [neXT2020-Visionen]
    54 • Der Erwerb von Medienkompetenz von Kindern und
    55 Jugendlichen muss in der schulischen und außerschulischen
    56 Bildung fester Bestandteil sein. Dabei geht es weniger um
    57 das Vermitteln von technischen Fertigkeiten. Kinder und
    58 Jugendliche müssen lernen können, Informationen zu
    59 erschließen und zu bewerten. Sie müssen Potenziale
    60 vielfältiger Medientypen erkennen und sie gestalten können.
    61 Die Bildungsträger müssen für dieses Aufgabenfeld
    62 qualifiziert werden und die notwendigen Ressourcen
    63 erhalten. [VV-Beschluss 2010]
    64 • Das Erststudium muss studienbeitragsfrei sein,
    65 ehrenamtliches Engagement muss bei Gebühren für sogenannte
    66 Langzeitstudierende gewürdigt werden.
    67 • Ein auswahlfähiges, qualitativ hochwertiges Angebot an
    68 Ausbildungsplätzen muss gewährleistet werden. Schon während
    69 der beruflichen Erstausbildung muss den jungen Erwachsenen
    70 ein eigenständiges Leben möglich sein, was eine angemessene
    71 Entlohnung voraussetzt.

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